Zuchtordnung
Die Zuchtordnung des Nathan e.V. dient der Förderung der Zucht des Altdeutschen Schäferhundes und regelt das gesamte Gebiet der
Zuchttätigkeit.
Sie ist Bestandteil der Satzung und verbindlich für alle Mitglieder des Vereins. Bei Bedarf können Zuchtpläne als Anhang zur Zuchtordnung
beschlossen werden.
Alle Mitglieder des Nathan e.V. sind an diese Zuchtordnung gebunden. Sie haben sich durch ihre Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag
verpflichtet, die Satzung und die Ordnungen sowie das Tierschutzgesetz in der jeweiligen Fassung genauestens einzuhalten.
Zuständig für die Überwachung und Ahndung von Verstößen gegen diese Zuchtordnung ist das Zuchtbuchamt, nebst Hauptzuchtwart, Vorsitzende,
Zuchtwarte des Nathan e.V., sie sind gehalten, die Einhaltung dieser Anweisung zu überwachen.
Die Zuchtordnung soll dem Züchter eine Richtlinie sein, in Bezug auf Anatomie und Charaktereigenschaften des Altdeutschen
Schäferhundes.
1. Zuchtvoraussetzung
2. Zuchtzulassung
3. HD- und ED-Verfahren
4. Zuchtrecht
a) Zuchtmiete
b) Ammenaufzucht
5. Überwachung des Zuchtgeschehens
6. Zwingerschutz
7. Deckakt
8. Wurfmeldung und Wurfabnahme
9. DNA-Nachweispflicht
10. Ahnentafel
11. Zuchtverstöße
12. Inzucht
13. Zuchtausschluss
14. Nachweispflicht
a) Zwingerbuch
b) Deckbuch
1. Zuchtvoraussetzung
Es darf nur mit gesunden, wesensfesten Hunden unter Einhaltung der Forderungen des Tierschutzgesetzes gezüchtet
werden.
Für Zuchthunde und Welpen muss eine gute Haltung gewährleistet sein.
Dafür sind neben einer sauberen, artgerechten Unterbringung und sorgfältiger Pflege ein ausreichender Freilauf und menschliche Zuwendung
Grundvoraussetzung!
Der Züchter muss über genügend kynologisches Wissen verfügen und es müssen ihm sowohl die Zuchtordnung als auch das Tierschutzgesetz und die
Hundehaltungsverordnungen genau bekannt sein.
Aufgrund des Tierschutzgesetzes ist es jedem Züchter und Zuchtwart strengstens untersagt, das Entfernen von Gliedmaßen (Wolfskrallen). Es
sei denn, es liegt eine attestierte medizinische Notwendigkeit vor.
2. Zuchtzulassung und Ausschluss wegen Mängel
Zur Zucht zugelassen werden nur Hunde, die
a) dem Standard der Rasse des Altdeutschen Schäferhundes entsprechen
b) in einem vom Nathan e.V. anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind
c) die Körklasse I oder II besitzen
d) eine Zuchttauglichkeit nachweisen können, die für 2 Jahre oder auf Lebzeit Gültigkeit hat
e) die richtigen Gebäudemaße haben
f) im Zulassungsalter stehen
g) Altdeutsche Schäferhunde müssen HD- und ED geröngt sein und bei der Auswertung
HD-frei oder HD-A fast normal
sowie
ED-frei oder ED-fast normal
sein.
h) Altdeutsche Schäferhunde müssen bevor sie in die Zucht gehen eine Gebrauchshundeprüfung abgelegt haben, oder einen Wesenstest unterzogen
werden.
Als anerkannte Gebrauchshundeprüfung gelten T-Test, Begleithundeprüfung, abgeschlossene Rettungshundeprüfung in einen der verschiedenen
Bereiche, Herdengebrauchshundeprüfung, die FH I und II, die VPG I-III sowie die SchH-A.
Auch erfolgreiche Hunde im Breitensport, wie Agility, Obedience werden anerkannt.
Durch Antragstellung an die Zuchtstelle kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Die Wesensüberprüfung kann durch den Hauptzuchtwart oder einen Zuchtrichter durchgeführt werden.
i) Es dürfen nur Hunde in die Zucht, die auf Ausstellungen mindestens den Formwert SG erhalten.
i 1) Hündinnen
Das Mindestalter für Hündinnen beträgt 18 Monate.
Hündinnen dürfen mit der Vollendung des 7. Lebensjahres nicht mehr zugelassen werden!
Mit jeder zuchtfähigen Hündin dürfen innerhalb von 2 Jahren höchstens 3 Würfe gezogen werden.
Dies bedeutet, dass sie höchstens zweimal hintereinander belegt werden darf. Danach muss sie aussetzen.
Eine Zuchtverlängerung für Hündinnen kann der Zuchtausschuss nach vorheriger Überprüfung der Hündin gewähren, wenn dies durch ein
tierärztliches Gesundheitszeugnis belegt werden kann.
i 2) Rüden
Das Mindestalter für Rüden beträgt 15 Monate – ohne Altersbegrenzung.
k) Jeder Züchter muss bemüht sein, nur die bestmöglichen Hunde in der Zucht einzusetzen. Auf folgende Eigenschaften ist besonderes Augenmerk
zu richten:
· Gesundheit und Lebenskraft
· Ausdauer
· gewährleistendes Gebrauchsgebäude
· starkes vollständiges Scherengebiß
· harte Konstitution
· gute Nerven
· Selbstsicherheit
· Mut und ein festes ausgeglichenes Wesen
Zuchtausschluss
Hunde mit nachstehenden Mängeln
· Wesensschwache, bissige und nervenschwache Hunde
· Hunde mit nachgewiesener mittlerer oder schwerer HD
· Hunde mit nachgewiesener ED
· Hunde mit entstellenden Ohren- bzw. Rutenfehlern, wie Knickrute
· Monorchiden und Kryptorchiden
· Hunde mit Zahnfehlern, wie Auf-, Über- oder Unterbiss
Ausgenommen sind solche Hunde, bei denen das ursprüngliche Vorhandensein des Zahnes oder der Zähne tierärztlich nachgewiesen
ist.
3. HD- und ED-Verfahren
Die Ermittlung des Status der Hüft- und Ellenbogengelenke wird durch ein Röntgenverfahren festgestellt. Das Röntgenverfahren kann
grundsätzlich nur einmal erfolgen!
Die zugelassenen Tierärzte gewähren gegenüber dem Nathan e.V. die Identität des geröngten Hundes durch persönliche Kontrolle der
Chipnummer.
Die mit dem Namen des Hundes und der Chipnummer versehene Röntgenaufnahme wird von einem autorisierten Tierarzt
ausgewertet.
Das Mindestalter für die HD- und ED-Untersuchung wird bei Altdeutschen Schäferhunden auf 12 Monate festgesetzt.
Hunde mit mittlerer bis schwerer HD sind von der Zucht ausgeschlossen!
Die Kosten für die HD- sowie ED-Röntgenaufnahmen und deren Auswertung gehen zu Lasten des Hundebesitzers.
4. Zuchtrecht
Für Eigentümer und Halter die das Zuchtrecht in Anspruch nehmen wollen, ist eine Mitgliedschaft im Nathan e.V. Voraussetzung. Es darf in
keinem anderen Verband eine weitere Zuchttätigkeit ausgeübt werden.
5. Überwachung des Zuchtgeschehens
Jeder Nathan e.V.-Zuchtwart ist verpflichtet und dafür verantwortlich über das ihm anvertraute Zuchtgeschehen ein Protokoll zu
führen.
Er unterliegt der Schweige- und Kontrollpflicht des Nathan e.V..
Geplante Verpaarungen müssen vor dem Belegen dem Zuchtbuchamt gemeldet werden. Ohne Zustimmung des Hauptzuchtwartes darf keine Verpaarung
vorgenommen werden.
6. Zwingerschutz
Der Zwingername muss beim Nathan e.V. beantragt und von diesem genehmigt werden.
Der angehende Züchter teilt dem Nathan e.V. seinen gewünschten Zwingernamen sowie zwei Ausweichnamen mit.
Mit der Bezahlung der Zwingerschutzgebühr wird der Zwingername beim Nathan e.V. eingetragen.
Der Zwingername kann nicht auf fremde Personen übertragen werden.
Der Züchter hat unter Aufsicht einen Fragebogen auszufüllen, anhand diesem festzustellen ist, dass er über genügend Grundwissen in
Zuchtfragen, Hundehaltung und über den Nathan e.V. verfügt.
Ausgenommen hiervon sind erfahrene Züchter!
Es muss dem Vorstand sowie dem Zuchtwart jederzeit Zutritt zu den Zwingern oder zu den in der Wohnung gehaltenen Zuchttieren gewährt
werden.
7. Deckakt
Der Deckakt muss mittels Decktaktanzeige spätestens eine Woche nach dem Decken der Hündin bei der Zuchtstelle (Zuchtbuchamt) gemeldet
werden.
Jeder unbeabsichtigte Wurf ist der Zuchtstelle mit Angabe der Daten wie bei einem regulären Wurf zu melden!
Die Deckentschädigung wird zwischen dem Besitzer der Hündin und dem Besitzer des Rüden vereinbart!
8. Wurfmeldung und Wurfabnahme
Jeder Züchter ist verpflichtet, den Wurf binnen drei Tagen nach der Geburt telefonisch bei der Zuchtstelle (Zuchtbuchamt) zu
melden.
Der Wurf darf frühestens in der 8. Lebenswoche von einem Zuchtwart des Nathan e.V. abgenommen werden oder bei dem Tierarzt des
Züchters.
Die Würfe, die beim Züchter im Nathan e.V. fallen sind fortlaufend nach dem Alphabet zu benennen. Das heißt, der erste Wurf des Züchters
beginnt mit „A“ und alle Namen, die in den Ahnennachweisen eingetragen werden, müssen dementsprechend mit „A“ beginnen!
Der zweite Wurf beginnt dementsprechend mit „B“, die nächsten Würfe dem ABC fortlaufend usw.!
Bei der Wurfabnahme müssen die Impfpässe der Welpen vorliegen.
Der Zuchtwart oder Tierarzt hat entsprechende Vermerke (falls erkennbare Fehler) über den Wurf auf dem Wurfmeldeschein des Nathan e.V.
einzutragen. Die evtl. festgestellten Mängel werden zudem in die Ahnentafel der Welpen eintragen.
Alle Welpen müssen mit einem Chip und der dazugehörigen Chipnummer gekennzeichnet sein.
Die Chipsetzung darf nur von einem Tierarzt oder dem Zuchtwart des Nathan e.V. vorgenommen werden.
Die Kennzeichnungsnummern müssen auf dem Wurfmeldeschein eingetragen werden.
Die Wurfabnahme ist der Zuchtstelle (Zuchtbuchamt), mit den dazugehörigen Wurfabnahmeberichten, der Originalahnentafel der Mutter, sowie
Fotokopien der Ahnentafel des Rüden und die Leistungsnachweise und Ausstellungstitel unverzüglich zu übermitteln.
Die Kosten der Wurfabnahme trägt der Züchter.
Der Züchter zeichnet mit seiner Unterschrift rechtsverbindlich für alle gemachten Angaben!
9. DNA-Nachweispflicht
Bei jedem Wurf der im Nathan e.V. fällt, muss von jedem einzelnen Welpen sowie den Elterntieren eine DNA erstellt werden. Entweder durch
entnommene Haarwurzeln oder durch einen Speichelabstrich.
Die Kosten hierfür trägt der Züchter!
Die DNA-Nachweise werden dem Züchter zugestellt und müssen zwecks Ausstellung der Ahnennachweise dem Zuchtbuchamt zur Verfügung gestellt
werden.
Die ausgestellten DNA-Nachweise können vom Züchter an die Welpenkäufer übergeben werden.
10. Ahnentafeln
Ahnentafeln gelten als Abstammungsnachweise, die von der Zuchtbuchstelle des Nathan e.V. ausgestellt werden und mit der Zuchtbucheintragung
identisch sind.
Die Ahnentafeln werden nach dem Erfüllen vorgenannter Bestimmungen und dem Bezahlen der Gebühr ausgefertigt und dem Züchter
zugesandt.
Stirbt ein Hund, so ist dies der Zuchtstelle (Zuchtbuchamt) mit Angabe der Chipnummer und des Namen zu melden!
Die Umschreibung von Ahnentafeln anderer Zuchtämter ist erlaubt. Die zur Umschreibung eingereichte Ahnentafel verbleibt entwertet im
Zuchtbuchamt des Nathan e.V.
Die Kosten der Umschreibung trägt der Hundebesitzer.
11. Zuchtverstöße
Verstöße wie z. B. falsche, unwahre Angaben auf Deckbescheinigungen, DNA -Nachweisen und Wurfmeldescheinen, sowie unvollständige Angaben der
Welpenzahl, manipulierte Röntgenaufnahmen, unseriöse Verkaufsmethoden, nicht artgerechte Haltung der Zuchthunde usw. müssen von den Zuchtwarten des Nathan e.V. dem Vorstand gemeldet
werden!
Dieser (der Vorstand) kann Verwarnungen, Geldbußen, Zuchtbeschränkungen, Zuchtverbote oder gegebenenfalls einen Ausschluss aus dem Verband
verhängen.
Nichtbeachtung der Geldbußen oder Zuchteinschränkungen führen zu einem Ausschluss aus dem Verband!
Die Zuchtverstöße und der Name des Züchters wird auf der Homepage des Nathan e.V. im Internet veröffentlicht!
12. Inzucht
Inzucht, Verpaarungen zwischen Eltern und deren Kindern-, sowie Großeltern und deren Enkeln- oder zwischen Geschwistern ist nicht
gestattet!
In Ausnahmefällen kann ein Antrag gestellt werden, der nach sorgfältiger Überprüfung vom Zuchtausschuss genehmigt werden
kann.
13. Zuchtausschluss
Die Nathan e.V.-Zuchtwarte sind berechtigt, Einschau in die Zwingeranlagen zu halten bzw. die Haltung und Unterbringung der Zuchttiere
jederzeit und ohne vorherige Anmeldung zu kontrollieren.
Sollte die Einschau aus unberechtigten Gründen verwehrt werden, kann durch Beschluss des 1. Vorsitzenden der Ausschluss aus dem Nathan e.V.
erfolgen!
Gleichfalls wird bei berechtigten Gründen das zuständige Veterinäramt in Kenntnis gesetzt. Eine namentliche Mitteilung auf der Homepage des
Vereins erfolgt zudem!
Hunde die nachweislich (2 aufeinanderfolgende Würfe), Gebißfehler, Hodenfehler, Ohrfehler und HD vererben werden von der Zucht
ausgeschlossen!
Ebenso Hündinnen, die zweimalig einen Kaiserschnitt haben, werden aus der Zucht ausgeschlossen!
14. Nachweispflicht
Sämtliche Nachweise, Prüfungsstufen, ist bei den Hunden, die zur Zucht eingesetzt werden, dem Zuchtbuchamt in Kopie
vorzulegen!
a) Zwingerbuch
Jedem Züchter im Nathan e.V. wird angeraten, ein Zwingerbuch zu führen, indem er alle zuchtrelevanten Daten
dokumentiert.
b) Deckbuch
Jedem Deckrüdenbesitzer der auch Züchter im Nathan e.V. ist, wird angeraten, ein Deckbuch zu führen, indem er alle deckrelevanten Daten
dokumentiert.
Die vorstehende Zuchtordnung ist von der Mitgliederversammlung am 07.02.2016 in Castrop-Rauxel anerkannt und genehmigt
worden.
Castrop-Rauxel, den 07.02.2016