Ausstellungsordnung

Ausstellungsordnung des Nathan e.V.
Die Ausstellungsordnung soll den Hundefreuden von nah und fern, die Regeln für
eine Teilnahme an unseren Ausstellungen näherbringen.
Zweck der Ausstellung ist die Zucht und die Verbreitung des Altdeutschen
Schäferhundes zu fördern und der Öffentlichkeit näher zu bringen.
Auf einer Ausstellung können neue Freunde der Rasse gewonnen werden, so dass
der Altdeutsche Schäferhund überall Beachtung und Anerkennung findet.
Eine Vereinszugehörigkeit um an unseren Ausstellungen teilzunehmen ist nicht
erforderlich! Ausstellen kann jeder Hundebesitzer.
Zugelassen und gleichberechtigt sind alle Rassehunde, die das vorgeschriebene
Mindestalter erreicht haben!
Eine gültige Tollwutimpfung ist Voraussetzung für die Vorführung Ihres
Hundes!
Auf dem gesamten Ausstellungsgelände herrscht Leinenzwang!
1. Die Ordnung bei unserer Ausstellung
Eine Einhaltung der Ordnung ist Aufgabe der Ausstellungsleitung. Ihren
Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten! Sie dient der Aufrechterhaltung der
Ordnung innerhalb des Ausstellungsgeländes und liegt im allgemeinen Interesse
aller Ausstellungteilnehmer.
Zuwiderhandelnde haben mit einem Platzverweis vom Ausstellungsgelände zu
rechnen.
Die Ausstellungsleitung entscheidet bei Streitigkeiten!
2. Die Anmeldung zur Ausstellung
a) Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller unsere Ausstellungsordnung an.
b) Die Anmeldung erfolgt schriftlich, entweder postalisch oder per Mail. Der
Meldeschluss ist unbedingt zu beachten!
c) Nachmeldungen sind am Ausstellungstag begrenzt möglich. Die Ausstellungsleitung kann jedoch eine Nachmeldegebühr in Höhe von 5 ,- € erheben!
d) Ein Hund gilt als gemeldet, sobald die ausgefüllte Anmeldung beim
Veranstalter eintrifft. Mit der Nennung verpflichtet sich der Aussteller auch
zur Zahlung der Meldegebühr, da schon bereits mit der Abgabe der
Anmeldung Kosten für den Veranstalter entstehen (Urkunden, Pokale etc.)
e) Sollte die Veranstaltung infolge höherer Gewalt nicht stattfinden und kann
auch nicht verschoben werden, so ist die Ausstellungsleitung berechtigt,
40% der Meldegebühr für die bereits entstandenen Unkosten zu erheben.
f) Jeder zur Ausstellung gemeldete Hund muss zur Zeit der Anmeldung und
der Vorführung im Besitz des Ausstellers sein. Der „Läufer“ kann ein anderer
sein.
g) In der Anmeldung, MUSS der Name des Hundes stehen, der auch in der
Ahnentafel vermerkt ist. Wer wissentlich falsche Angaben macht oder
Veränderungen an seinen Hund vornimmt, die geeignet sind, den Richter oder
die Ausstellungsleitung zu täuschen, verliert jegliche Rechte auf Preise,
Urkunden, Pokale etc.
Ein Aussteller kann auch von zukünftigen Ausstellungen des Nathan e.V. ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt auch dann, wenn jemand den Richter
beleidigt oder dessen Werturteil öffentlich kritisiert.
h) Zur Ausstellung sind die Original-Ahnentafel, das Impfbuch und sonstige,
die Ausstellung betreffenden Nachweise mitzubringen (dies kann u. a. sein,
Nachweis über die Körung, Championatsnachweise, Ehrenklassennachweis, und
besonders tierärztliche Bescheinigungen etc.)
3. Besonders zu beachten ist folgendes:
Der Richter darf nur Hunde beurteilen, die nicht in seinem oder in seiner Familie
im Besitz stehen.
Kranke oder krankheitsverdächtige sowie mit Ungeziefer behaftete Hunde
dürfen nicht vorgeführt werden, sie können zurückgewiesen werden!
Hündinnen in der Hitze sind besonders zu schützen. Der Besitzer ist
verpflichtet, bereits bei der Anmeldung darauf hinzuweisen.
Der Aussteller, bzw. der Eigentümer des Hundes haftet für alle Schäden, die
das Tier anrichtet oder verursacht.
Alle Ausstellungshunde müssen eine ausreichende Schutzimpfung (gegen Staupe,
Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten) nachweisen!
Ganz besonders darf die Tollwutimpfung nicht jünger als 4 Wochen und nicht
länger als 1 Jahr her sein (bei Erstimpfung).
Der Aussteller ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Hund rechtzeitig zum
Ausstellungsbeginn anwesend ist!
Ansonsten hat er keinerlei Reklamationsrecht, wenn sein Hund nicht mehr in
seiner Klassenkonkurrenz beurteilt werden kann!
Ist eine Klasse abgeschlossen so kann ein zu spät ankommendes Tier nicht mehr
prämiert werden, wohl aber beurteilt, sofern der Richter sich dazu bereit
erklärt.
Der Aussteller ist verantwortlich für die rechtzeitige Vorführung im Ring!
4. Rasseneinteilung der Hunde
Folgende Rassen werden getrennt bewertet:
Alle Hunderassen mit Abstammungsnachweis
Der Deutsche Schäferhund (stockhaarig), DHS
Der langstockhaarige Deutsche Schäferhund, LSH
Der Altdeutsche Schäferhund mit seinen verschiedenen Generationsstufen,
ASH
Sonstige Hunde ohne Abstammungsnachweis
5. Das Richterurteil
Das Richterurteil ist unanfechtbar! Einspruch kann nur bei Formfehlern erhoben
werden. Der Ausstellungsleiter ist dabei zu informieren. Dieser entscheidet
dann endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!
6. Die Bewertung des Hundes bei der Ausstellung
Die Bewertung erfolgt nach dem international anerkannten Rassestandard des
Deutschen Schäferhundes, sowie bei den anderen Rassen, nach deren
anerkannten Rassestandards, auf Richterbögen in spezieller Fassung für die
einzelnen Klassen.
7. Die Klasseneinteilung bei der Ausstellung
Baby-Klasse I: von 2 Monaten bis 4 Monate
Baby-Klasse II: von 4 Monaten bis 6 Monate
Jüngsten-Klasse: 6 Monate bis 9 Monate
Jugend-Klasse: 9 Monate bis 12 Monate
Junghund-Klasse: 12 Monate bis 18 Monate
Offene Klasse: ab 18 Monaten
Gebrauchshundeklasse: Hunde mit mindestens einem Abrichtekennzeichen
Champion-Klasse Hunde mit anerkannten nationalen
oder internationalen Championatstitel
Ehrenklasse: Hunde mit anerkannten nationalen
und internationalem Championatstitel
Ehrenklasse Gold: Hunde mit Ehrenchampionat
Internationales AusstellungsChampionat Bronze: Hunde mit Ehrenchampionat in Gold
Internationales AusstellungsChampionat Silber: Hunde mit intern. Ausstellungschampionat in Bronze
Internationales AusstellungsChampionat Gold: Hunde mit intern. Ausstellungschampionat in Silber
Europa-Ehrenklasse: Hunde mit intern. Ausstellungschampionat in Gold
Weltehrenklasse: Hund mit Europa-Ehrenchampionat in Gold
Seniorenklasse: Hunde ab 6 Jahre
Nachzuchtklasse: mindestens 4 Nachkommen eines Elternteils
Koppelklasse: 2 Hunde eines Besitzers, möglichst wenig verwandt
Jedoch möglichst ähnlich im Aussehen
Zuchtgruppe: mindestens 3 Hunde mit gleichem Zwingernamen
Sonderschau: Mischlinge, Rassehunde ohne Ahnentafel
8. Bewertung der einzelnen Klassen
Babyklasse: vielversprechend BA = Anwartschaft auf Babychampionat
gut entwickelt, nicht altersgemäß entwickelt
Jüngstenklasse: vielversprechend JÜ = Anwartschaft auf Jüngstenchampionat
Gut entwickelt, nicht altersgemäß entwickelt
Jugendklasse: sehr gut JA = Anwartschaft auf Jugendchampionat
gut, befriedigend, ausreichend
Junghundklasse: sehr gut JH = Anwartschaft auf Junghundchampionat
Gut, befriedigend, ausreichend
Alle anderen Klassen bei 0 – 49 Punkte = mangelhaft
Schäferhunde: 50 – 69 Punkte = befriedigend
70 – 84 Punkte = gut
92 – 100 Punkte = vorzüglich (V1, V2 etc.)
Zuchtklasse Schäferhund: 97 – 100 Punkte: Vorzüglich – Auslese
Andere Rassen: vorzüglich (V1, V2 usw.) sehr gut, gut, befriedigend, mangelhaft
Zucht- und Nachkommensgruppe: Alle darin startenden Hunde müssen auf der
gleichen Ausstellung die Note „gut“ erreicht
haben
Gerichtet wird nach Einheitlichkeit, der Anzahl der darin gestarteten Hunde,
sowie nach der Anzahl ihrer Eltern.
9. Die Titelvergabe
Die Titelvergabe erfolgt sowohl für stockhaarige, langstockhaarige, altdeutsche
Schäferhunde und für Hunde anderer Rassen. Getrennt für Rüden und
Hündinnen!
Sie ist an die jeweils höchstmögliche Bewertung der einzelnen Klassen gebunden,
wobei der Titel nicht zwangsläufig vergeben werden muss.
Erreichen zwei Hunde auf den vorderen Plätzen in einer Klasse die gleiche
Punktzahl, so müssen diese beiden Hunde nochmals gegeneinander vorgestellt
werden, bleibt es bei der gleichen Bewertung, so erhalten beide Hunde den
Siegertitel!
10. Anwartschaften auf Championate
Auf den Ausstellungen kann man bei entsprechender Bewertung
Anwartschaftskarten für die verschiedenen Schönheitschampionate erhalten.
Alle Hunde mit der Höchstbewertung in ihrer jeweiligen Altersklassen erhalten
die Anwartschaftskarte.
Baby-Championat BA
Bei Hunden bis zu 6 Monaten kann für jeweils 3 BA-Karten das Baby-Championat
beantragt und vergeben werden.
Jüngsten-Championat JÜ
Bei Hunden von 6 Monaten bis 9 Monaten kann für jeweils 3 JÜ-Karten das
Jüngsten-Championat beantragt und vergeben werden.
Jugend-Championat JA
Bei Hunden von 9 Monaten bis 12 Monaten kann für jeweils 3 JA-Karten das
Jugendchampionat beantragt und vergeben werden.
Junghund-Championat JH
Bei Hunden von 12 bis 18 Monaten kann für jeweils 3 JH-Karten das JunghundChampionat beantragt und vergeben werden.
Nationales Championat CAC
Bei Hunden, die älter sind als 18 Monate, erreicht man ab der offenen Klasse für
3 CAC-Karten das Nationale Championat.
Internationales Championat CACIB
Für 3 CACIB-Karten erhält man das Internationale Championat. Ein
internationaler Champion startet dann in der Ehren-Championatsklasse.
Ehrenchampionat CACH
Für 3 CACH-Karten erhält man das Ehrenchampionat. Ein Ehrenchampionat
startet dann in der Ehrenchampionatsklasse Gold.
Ehrenchampionat Gold CACH-G
Für 3 CACH-G-Karten erhält man das Ehrenchampionat in Gold. Ein
Ehrenchampionat Gold startet dann in der Internationalen
Ausstellungschampionatsklasse-Bronze.
Internationales Ausstellungschampionat Bronze IAC-B
Für 3 IAC-B-Karten erhält man das internationale Ausstellungschampionat in
Bronze. Ein internationaler Ausstellungschampion in Bronze startet dann in der
internationalen Ausstellungschampionatsklasse-Silber.
Internationales Ausstellungschampionat Silber IAC-S
Für 3 IAC-S-Karten erhält man das internationale Ausstellungschampionat
Silber. Ein internationaler Ausstellungschampion in Silber startet dann in der
internationalen Ausstellungschampionatsklasse-Gold.
Internationales Ausstellungschampionat Gold IA-G
Für 3 IAC-G-Karten erhält man das internationale Ausstellungschampionat Gold.
Ein internationaler Ausstellungschampion in Gold startet dann in der EuropaEhren-Klasse.
Europa-Ehrenchampionat CACH-EU
Für 3 CACH-EU-Karten erhält man das Europa-Ehrenchampionat. Ein
Europaehrenchampion startet dann in der Weltehrenchampionatsklasse.
Weltehrenchampionat CACH-W
Für 3 CACH-W-Karten erhält man das Weltehrenchampionat.
Voraussetzung ist, das alle vorgegeben Championate auf den NathanAusstellungen ab der offenen Klasse (außer Senioren- und SuperveteranenChampionate) durchlaufen wurden. Dieses ist nachzuweisen!
Senionrenchampionat SC
In der Seniorenklasse können alle Hunde mit Ahnennachweis starten, die das
Alter von 6 Jahren erreicht haben. Ein Championatsnachweis aus den anderen
Klassen ist nicht erforderlich.
Für 3 SC-Karten erhält man das Seniorenchampionat in Bronze, Silber und Gold.
Superveteranenchampionat SVC
In der Superveteranenklassen können alle Hunde mit Ahnennachweis starten, die
das Alter von 10 Jahren erreicht haben. Ein Championatsnachweis aus anderen
Klassen ist nicht erforderlich.
Für 3 SVC-Karten erhält man das Superveteranenchampionat in Bronze, Silber
und Gold.
11. Die Anwartschaftskarten
Hunde mit „vorzüglich“ (V1 und V2) ab der offenen Klasse erhalten eine
Anwartschaftskarte je nach der gestarteten Klasse.
Bei den Schäferhunden müssen dazu mindestens 92 Punkte „vorzüglich“ erreicht
sein.
Ab dem Drittplazierten bekommen alle mit „V“ bewerteten Hunde eine halbe
Anwartschaftskarte in ihrer jeweiligen Startklasse.
Eine CACIB-Karte kann für 2 CAC-Karten verwendet werden.
1 CAC-Karte kann jedoch nicht aufgewertet werden!
Für ein Championat sind also jeweils 3 Anwartschaftskarten erforderlich, von
denen eine von einem anderen Veranstalter stammen kann.
Diese Ausstellungsordnung wurde 2016 erstellt.


Karin Adamczyk
(Richterobmann)